Kosten und Verrechnung
Kosten und Verrechnung
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand per 1. Oktober 2025, Änderungen vorbehalten
Im Schuljahr 2025/26:
Seit dem Schuljahr 2021/22 wird für den Besuch der verschränkten Ganztagsschulen der Stadt Wien kein Betreuungsbeitrag in der Kernzeit und kein Betrag für das Mittagessen eingehoben.
Die Verrechnung für die Spätdienstbetreuung und die Jause wird wie folgt geregelt:
Für die freiwillige Inanspruchnahme der Spätdienstbetreuung wird ein moderater Elternbeitrag von 127€ pauschal pro Semester verrechnet.
Für die Jause wird eine Pauschale von 111€ dreimal jährlich (Oktober, Jänner, April) eingehoben. Die Anmeldung zur Jause ist nur zu Schuljahresbeginn möglich und gilt für das ganze Schuljahr.
Die Verrechnung für die Spätdienstbetreuung und die Jause wird wie folgt geregelt:
Für die freiwillige Inanspruchnahme der Spätdienstbetreuung wird ein moderater Elternbeitrag von 127€ pauschal pro Semester verrechnet.
Für die Jause wird eine Pauschale von 111€ dreimal jährlich (Oktober, Jänner, April) eingehoben. Die Anmeldung zur Jause ist nur zu Schuljahresbeginn möglich und gilt für das ganze Schuljahr.
Spätbetreuung (254€ pro Jahr):
Abrechnung VZR Oktober Fälligkeit 1. 12. 127€
Abrechnung VZR April Fälligkeit 1. 6. 127€
Jause (333€ pro Jahr):
Abrechnung VZR Oktober Fälligkeit 1. 12. 111€
Abrechnung VZR Jänner Fälligkeit 1. 3. 111€
Abrechnung VZR April Fälligkeit 1. 6. 111€
Abrechnung VZR Oktober Fälligkeit 1. 12. 111€
Abrechnung VZR Jänner Fälligkeit 1. 3. 111€
Abrechnung VZR April Fälligkeit 1. 6. 111€
Spätdienstbetreuung UND Jause (587€ pro Jahr):
Abrechnung VZR Oktober Fälligkeit 1. 12. 238€
Abrechnung VZR Jänner Fälligkeit 1. 3. 111€
Abrechnung VZR April Fälligkeit 1. 6. 238€
Da es sich um Pauschalbeträge für den jeweiligen Zeitraum handelt, ist eine Rückverrechnung nicht möglich.
Die An- und Abmeldung für die Spätdienstbetreuung ist nur zu Schuljahresbeginn und zu Semesterbeginn möglich.
Von der Bezahlung der genannten Pauschalbeträge sind BezieherInnen einer Mindestsicherung, Ausgleichszulage oder einer Grundversorgung befreit. Ein Nachweis dieses Bezuges muss in der Schule vorgelegt werden.
Abrechnung VZR Oktober Fälligkeit 1. 12. 238€
Abrechnung VZR Jänner Fälligkeit 1. 3. 111€
Abrechnung VZR April Fälligkeit 1. 6. 238€
Da es sich um Pauschalbeträge für den jeweiligen Zeitraum handelt, ist eine Rückverrechnung nicht möglich.
Die An- und Abmeldung für die Spätdienstbetreuung ist nur zu Schuljahresbeginn und zu Semesterbeginn möglich.
Von der Bezahlung der genannten Pauschalbeträge sind BezieherInnen einer Mindestsicherung, Ausgleichszulage oder einer Grundversorgung befreit. Ein Nachweis dieses Bezuges muss in der Schule vorgelegt werden.
Bei Fragen zur Verrechnung wenden Sie sich bitte an unsere Freizeitleiterinnen
Dipl. Päd. Natascha SCHINDL oder Dipl. Päd. Martina CERNY, MA
E-Mail: fzl.921101@schule.wien.gv.at
Dipl. Päd. Natascha SCHINDL oder Dipl. Päd. Martina CERNY, MA
E-Mail: fzl.921101@schule.wien.gv.at