Kosten und Verrechnung

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand per 5. September 2026, Änderungen vorbehalten
 
Im Schuljahr 2026/27:
Seit dem Schuljahr 2021/22 wird für den Besuch der verschränkten Ganztagsschulen der Stadt Wien kein Betreuungsbeitrag in der Kernzeit und kein Betrag für das Mittagessen eingehoben.
Die Verrechnung für die Spätdienstbetreuung und die Jause wird wie folgt geregelt:
Für die freiwillige Inanspruchnahme der Spätdienstbetreuung wird ein moderater Elternbeitrag von 260€ pauschal pro Semester verrechnet.
Für die Jause wird eine Pauschale von 115€ dreimal jährlich (Oktober, Jänner, April) eingehoben. Die Anmeldung zur Jause ist nur zu Schuljahresbeginn möglich und gilt für das ganze Schuljahr.
 

Spätbetreuung (520€ pro Jahr):
Abrechnung VZR Oktober      Fälligkeit 1. 12.        260€
Abrechnung VZR April            Fälligkeit 1.  6.         260€
 
Jause (345€ pro Jahr):
Abrechnung VZR Oktober       Fälligkeit 1. 12.        115€
Abrechnung VZR Jänner          Fälligkeit 1.  3.         115€
Abrechnung VZR April             Fälligkeit 1.  6.         115€
 
Spätdienstbetreuung UND Jause (865€ pro Jahr):
Abrechnung VZR Oktober       Fälligkeit 1. 12.        375€
Abrechnung VZR Jänner          Fälligkeit 1.  3.         115€
Abrechnung VZR April             Fälligkeit 1.  6.         375€
 
Sofern eine Anmeldung zur Jause erfolgt, ist diese verbindlich. DIese ist nur zu Schuljahresbeginn möglich und gilt für das gesamte Schuljahr.

Sofern eine An- / Abmeldung für die Spätdienstbetreuung erfolgt, ist diese verbildlich und nur zu Schuljahresbeginn und Semesterbeginn möglich.

Eine Anmeldung zur Jause/ Spätbetreuung muss schriftlich in der Schule bekannt gegeben werden (Anmeldeformular Jause Spätbetreuung).

Von der Bezahlung der genannten Pauschalbeträge sind BezieherInnen einer Mindestsicherung, Ausgleichszulage oder einer Grundversorgung befreit. Der entsprechende Nachweis des Bezuges (Bescheid oder Bestätigung) muss im Zuge der Anmeldung zu Schul- bzw. Semesterbeginn in der Schule vorgelegt werden. Eine Befreiung der Pauschalbeträge ist nur für Zahlungsverpflichtete mit Wiener Wohnsitz möglich.

Da es sich hier um Pauschalbeträge handelt, ist eine Rückverrechnung nicht möglich.
Die Unterlassung der Zahlung der vorgeschriebenen Beiträge ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Darüber hinaus werden bei Nichtbezahlung von Pauschalbeträgen für Jause und/ oder Spätbetreuung, diese Zusatzleistung/en mit sofortiger Wirksamkeit eingestellt. Eine Wiederinanspruchnahme dieser Leistung/en ist erst nach vollständiger Bezahlung des Gesambrückstandes möglich.
 
Bei Fragen zur Verrechnung wenden Sie sich bitte an unsere Freizeitleiterinnen
Dipl. Päd. Natascha SCHINDL oder Dipl. Päd. Martina CERNY, MA
E-Mail: fzl.921101@schule.wien.gv.at